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Der Bundesrat hat die Vernehmlassungen zur Einführung der Regulierungskostenbremse und zum Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten eröffnet. Die Regierung kommt so dem bereits im Frühling 2019 erteilten Auftrag des Parlaments nach. Die vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv konzipierte und von den bürgerlichen Parteien lancierte Regulierungskostenbremse unterstellt Vorlagen, die besonders hohe Regulierungskosten auslösen oder mehr als 10 000 Unternehmen betreffen dem qualitativen Mehr im Parlament.
Regulierungskosten machen etwa 10 Prozent des Schweizer Bruttoinlandprodukts aus. Das sind jährlich gegen 70 Milliarden Franken, welche das Wachstum der Wirtschaft hemmen. Um bestehende Regulierungskosten zu senken, haben sgv und Bundesrat Regulierungen identifiziert, die abgebaut werden könnten. Damit liessen sich Regulierungskosten für über 10 Milliarden Franken einsparen. Um die Regulierungskosten wirksam einzudämmen, genügt es jedoch nicht, bereits bestehende abzubauen. Analog der Schuldenbremse muss im Parlament ein Mechanismus eingeführt werden, der die Schaffung neuer Regulierungskosten bremst.
Die vom grössten Dachverband der Schweizer Wirtschaft konzipierte Regulierungskostenbremse weist drei Teile auf:
Der sgv fordert die vollständige Einführung der Regulierungskostenbremse und wird die Vernehmlassungsvorlage dahingehend kritisch überprüfen. Namentlich vermisst der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft die verwaltungsexterne Prüfstelle im Vorschlag des Bundesrates.